Beratung, Schulung, Umsetzung

Unsere Leistungen decken alle Anforderungen eines  zertifizierten Managementsystems ab - von der Einführung bis zur Betreuung.

Die Qualifizierung der Mitarbeiter kann in  entsprechend abgestimmte Schulungen durch uns erfolgen.

Zwei Mitarbeiter im Gespräch am Tisch
Qualität

ISO 9001

ISO 13485

ISO 27001

IATF 16949

Umwelt / Energie

 

ISO 14001

ISO 50001

DIN EN 16247-1

Audit

 

Systemaudit

Lieferantenaudit

Prozessaudit

Energieaudit

Complianceaudit

Nachhaltigkeit

DNK-Erklärung

Klimamanagement

Arbeitsschutz

 

ISO 45001

Gefahrgutbeauftragter

FASI / SIFA

Compliance

Rechtsaktualisierung

Fragenkataloge für Audits

Alle Auditfragen sind direkt aus den Anforderungen der Normen für Managementsysteme  abgeleitet.

Für jede Normforderung - außer bei Mindmaps -ist eine Frage formuliert, damit steht eine Checkliste für ein Systemaudit zur Verfügung.

Die Auditfragen sind in deutscher Sprache als PDF-, Excel- und als Mindmap-Datei erhältlich.

Umwelt & Energie

Arbeitsschutz
Mindmaps
Info-Sicherheit

HSEQ Software

Web SARA ist eine praxiserprobte Software, die viele Aufgabenbereiche eines HSEQ abdeckt. Die unten aufgeführten Programme / Module bilden das Web SARA und können, je nach Bedarf, einzeln oder in Kombination von Ihnen freigeschaltet werden.

 

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FAQ

Die CO2-Grenzausgleichsabgabe CBAM ist in Kraft getreten.

Hintergrund

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ergänzen. Für Importe aus Nicht-EU-Ländern sollen die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden, sog. „Carbon Leakage“ soll so verhindert werden.

Die entsprechende Verordnung (EU) 2023/956 ist am 17. Mai 2023 in Kraft getreten. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 wurde am 15. September 2023 in deutscher Fassung im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Was müssen Unternehmen tun?

Unternehmen, die emissionsintensive Waren wie z.B. Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Produkte daraus, wie Schrauben, Bolzen, Muttern, Rohrstücke, Profile, Dosen, Trommeln, Folien, Konstruktionsteile o.ä. (s. Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956) aus Drittländern in die EU importieren, müssen grundsätzlich CBAM-Zertifikate erwerben, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren Preis der Zertifikate im EU- Emissionshandelssystem auszugleichen.

Ausnahmen gelten für Drittstaaten, die sich am ETS beteiligen oder ein ähnliches Emissionshandelssystem haben, aktuell sind dies Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sowie die Territorien Büsingen, Helgoland, Livigno, Ceuta und Melilla.

Ab 01.10.2023 müssen Unternehmen die direkten und indirekten Emissionen, die im Produktionsprozess der importierten Güter entstanden sind, berechnen und dokumentieren und einen vierteljährlichen Bericht (CBAM-Bericht) einreichen, und zwar erstmalig bis spätestens 31.01.2024.

Die Übergangsphase endet am 31.12.2025. Ab 01.01.2026 gelten weitergehende Pflichten für Importeure, u.a. müssen Zertifikate kostenpflichtig erworben werden.

Weitere Informationen der IHK Südlicher Oberrhein finden Sie hier

Ihr Unternehmen will CO2-neutral werden oder eine Klimabilanz erstellen? Dann unterstützen wir Sie gerne.