Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA übermitteln (§ 17 EnEfG). Die Plattform für Abwärme ist seit 15. April 2024 online. Informationen müssen jährlich bis 31. März übermittelt bzw. bestätigt und aktuell gehalten werden.
Die Frist für die erstmalige Übermittlung der Abwärmedaten wurde auf den 1. Januar 2025 verschoben, Bußgelder nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG werden bis dahin nicht erhoben.
Zur Plattform für Abwärme geht`s hier
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