Beratung, Schulung, Umsetzung

Unsere Leistungen decken alle Anforderungen eines  zertifizierten Managementsystems ab - von der Einführung bis zur Betreuung.

Die Qualifizierung der Mitarbeiter kann in  entsprechend abgestimmte Schulungen durch uns erfolgen.

Zwei Mitarbeiter im Gespräch am Tisch
Qualität

ISO 9001

ISO 13485

ISO 27001

IATF 16949

Umwelt / Energie

 

ISO 14001

ISO 50001

DIN EN 16247-1

Audit

 

Systemaudit

Lieferantenaudit

Prozessaudit

Energieaudit

Complianceaudit

Nachhaltigkeit

DNK-Erklärung

Klimamanagement

Arbeitsschutz

 

ISO 45001

Gefahrgutbeauftragter

FASI / SIFA

Compliance

Rechtsaktualisierung

Fragenkataloge für Audits

Alle Auditfragen sind direkt aus den Anforderungen der Normen für Managementsysteme  abgeleitet.

Für jede Normforderung - außer bei Mindmaps -ist eine Frage formuliert, damit steht eine Checkliste für ein Systemaudit zur Verfügung.

Die Auditfragen sind in deutscher Sprache als PDF-, Excel- und als Mindmap-Datei erhältlich.

Umwelt & Energie

Arbeitsschutz
Mindmaps
Info-Sicherheit

HSEQ Software

Web SARA ist eine praxiserprobte Software, die viele Aufgabenbereiche eines HSEQ abdeckt. Die unten aufgeführten Programme / Module bilden das Web SARA und können, je nach Bedarf, einzeln oder in Kombination von Ihnen freigeschaltet werden.

 

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FAQ

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist seit 18.11.2023 in Kraft und schafft erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen, um Energieeffizienz in Deutschland zu steigern. Mit dem neuen Gesetz wurden auch Bestimmungen des aktuellen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an verschiedenen Stellen ergänzt. Die Ergänzungen umfassen u.a. die Aktualisierung der DIN EN 16247-1 auf die Ausgabe vom November 2022. Neu ist in der Norm z.B. das Erfordernis eines Messplans und das Aufstellen von Energieleistungskennzahlen (EnPIs).

Betroffen sind – neben öffentlichen Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen – Unternehmen und Rechenzentren. In der nachfolgenden Tabelle sind Betroffene, Pflichten und Fristen zusammengestellt. Die Angaben in KWh bzw. GWh beziehen sich auf einen jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.

WerWasBis wann
Unternehmen
≤500.000 KWh und Nicht-KMU*keine Verpflichtung für ein Energieaudit (Bagatellschwelle), Meldung an die BAFA Online-Energieauditerklärung erforderlichOnline-Energieauditerklärung spätestens zwei Monate nach Feststellung der Bagatellschwelle
≤2,5 GWhVerpflichtungen des EDL-G für Nicht-KMU: Energieaudit, Meldung an die BAFA Online-Energieauditerklärung erforderlich, keine Verpflichtung zur Vermeidung und Verwendung von AbwärmeOnline-Energieauditerklärung spätestens zwei Monate nach Fertigstellung des Energieaudits
>2,5 GWhUmsetzungspläne erstellen, von unabhängigen Experten prüfen lassen und spätestens innerhalb von 3 Jahren auf der Webseite der BAFA veröffentlichen; gilt für Unternehmen, die auf Grundlage des § 8 EnEfG oder § 8 Abs. 3 EDL-G ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit gemäß § 8 EDL-G nach dem 18. November 2023 abgeschlossen haben.

Weitere Pflichten sind u.a.:
– identifizierte Maßnahmen nach VALERI (DIN EN 17463:2021-12) bezüglich Wirtschaftlichkeit bewerten
– Abwärmequellen erfassen und Maßnahmen zu deren Nutzung entwickeln (Vermeiden, reduzieren und nutzen)
innerhalb von
3 Jahren
nach Abschluss der Re-Zertifizierung, der Verlängerungseintragung oder der Fertigstellung des Energieaudits
>7,5 GWhEnergie- oder Umweltmanagement-System nach ISO 50001 bzw. EMAS einrichten und betreiben
 
Weitere Pflichten sind u.a.:
– Abwärmequellen erfassen und Maßnahmen zu deren Rückgewinnung und Nutzung entwickeln
– technisch realisierbare Maßnahmen identifizieren und darstellen
– identifizierte Maßnahmen nach VALERI (DIN EN 17463:2021-12) bezüglich Wirtschaftlichkeit bewerten
 
Hinweis: Während dieses Zeitraums** sind betroffene Unternehmen von der Verpflichtung zum Energieaudit nach EDL-G befreit.
Bis Ablauf des 18.07.2025**
Hinweis: Unternehmen, die ab dem 18.11.2023 den Status >7,5 GWh erlangen, müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem spätestens 20 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem sie diesen Status erlangt haben, eingerichtet haben.
Interne und externe Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 kWEnergie- oder Umweltmanagement-System nach ISO 50001 bzw. EMAS einrichten und betreiben (Ausnahmen s. § 12 EnEfG)
 
Weitere Pflichten sind u.a.:
– Abwärmenutzung mit in räumlicher Nähe liegenden Gemeinden oder Betreibern von Wärmenetzen
– Informationen zum Energieverbrauch weitergeben, die dann veröffentlicht werden
– Anteil des Stromverbrauchs durch Strom aus erneuerbaren Energien:
50 %
100 %
Bis 01.07.2025











Ab 01.01.2024
Ab 01.01.2027
Öffentliche Einrichtungen ab 1 GWhSind zu jährlichen Endenergieeinsparungen von
2 % verpflichtet
Bis 2045
Ab 1 GWhVereinfachtes Energiemanagementsystem (entspricht Anforderungen von Level 2 der ISO 50005, u.a. ohne externe Zertifizierung)Bis 30.06.2026
Ab 3 GWhEnergie- oder Umweltmanagement-System nach ISO 50001 bzw. EMASBis 30.06.2026

*Hier finden Unternehmen eine Entscheidungshilfe, ob sie ein KMU oder Nicht-KMU sind.

QUMsult – Beratung und Software

Die Experten von QUMsult unterstützen Unternehmen beim Einführen und Aufrechterhalten von Managementsystemen für Energie und Umwelt. Sie führen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durch, wofür sie bei der BAFA akkreditiert sind. Und sie begleiten Unternehmen bei der Transformation zum klimaneutralen Unternehmen und unterstützen beim Stellen von Förderanträgen für Transformationskonzepte.

Interessiert? Dann fordern Sie Ihr individuelles Angebot an unter info@qumsult.de