Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) sollte ursprünglich nur bis zum 28. Februar 2023 gelten. Nun wurde sie bis 15. April 2023 verlängert.
EnSikuMaV und EnSimiMaV
Vor dem Hintergrund einer angespannten Energieversorgung wurden im Jahr 2022 zwei Verordnungen zum kurz- und mittelfristigen Energiesparen beschlossen. Grundlage ist das Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG). Sie sollen die Versorgung mit Energie sicherer machen. Durch geeignete Maßnahmen sollen weniger Gas und Strom verbraucht werden. Betroffen sind v.a. Unternehmen, öffentliche Gebäude und private Haushalte.
Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) gilt voraussichtlich bis 30. September 2024.
Was das genau für Unternehmen und öffentliche Gebäude bedeutet, erfahren Sie hier