HSEQ Software Web SARA

Web SARA ist eine praxiserprobte Software, die viele Aufgabenbereiche eines HSEQ abdeckt.

Die unten aufgeführten Programme / Module bilden das Web SARA und können, je nach Bedarf, einzeln oder in Kombination von Ihnen freigeschaltet werden.

Quick-Links

I

Testimonials

I

FAQ

Beratung, Schulung, Umsetzung

Unsere Leistungen decken alle Anforderungen eines  zertifizierten Managementsystems ab - von der Einführung bis zur Betreuung.

Die Qualifizierung der Mitarbeiter kann in  entsprechend abgestimmte Schulungen durch uns erfolgen.

Zwei Mitarbeiter im Gespräch am Tisch

Qualität

ISO 9001

ISO 13485

ISO 27001

IATF 16949

Umwelt 

 

ISO 14001

ISO 50001

DIN EN 16247-1

Audit

 

System

Lieferanten

Prozess

Energie

Compliance

Nachhaltigkeit

DNK-Erklärung

Klimamanagement

Arbeitsschutz

 

ISO 45001

Gefahrgutbeauftragter

FASI / SIFA

Compliance

Rechtsaktualisierung

Fragenkataloge für Audits

Alle Auditfragen sind direkt aus den Anforderungen der Normen für Managementsysteme  abgeleitet. Für jede Normforderung - außer bei Mindmaps -ist eine Frage formuliert, damit steht eine Checkliste für ein Systemaudit zur Verfügung.

Die Auditfragen sind in deutscher Sprache als PDF-, Excel- und Mindmap-Datei erhältlich.

Das Bundeskabinett hat am 19.04.2023 das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen, das nun ins parlamentarische Verfahren geht. Gegenüber dem Referentenentwurf vom Oktober 2022 gab es einige Änderungen (*).

Energie- oder Umweltmanagementsystem und Umsetzungspläne

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Endenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre von

  • mehr als 15 GWh (statt 10 GWh*) müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten und darüber hinaus zusätzliche Anforderungen erfüllen u.a. detailliert Abwärme erfassen, technisch realisierbare Einspar- und Abwärmemaßnahmen umsetzen sowie Maßnahmen nach DIN EN 17463 „Bewertung von energiebezogenen Investitionen (VALERI)“ bewerten.
  • mehr als 2,5 GWh müssen für alle als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen (DIN EN 17463) binnen 3 Jahren Umsetzungspläne entwickeln und veröffentlichen, die – genauso wie wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht erfasste Maßnahmen – durch Zertifizierer oder Energieauditoren zu bestätigen sind. Folgende weitere Pflichten gelten: Abwärme nach dem Stand der Technik vermeiden, auf den Anteil technisch unvermeidbarer Abwärme reduzieren und durch Abwärmenutzung wiederverwenden.
    Die generelle Pflicht zum Durchführen von Energieaudits nach DIN EN 16247-1, im Referentenentwurf vom Oktober 2022 noch vorgesehen, wurde nicht in die Kabinettsfassung aufgenommen*.

Energieaudits nach EDL-G

Das EDL-G gilt weiterhin, die Energieauditpflicht nach EDL-G (§§ 8 ff.) bleibt erhalten. D.h. sog. große Unternehmen – das sind nach europäischer KMU-Definition für „kleine und mittlere Unternehmen“ Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten und mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme – müssen auch weiterhin Energieaudits durchführen, unabhängig vom Endenergieverbrauch.

Sie brauchen Unterstützung bei Energiemanagement und Energieaudits? Unsere Experten beraten Sie gerne.