Sicherheitsdatenblätter, die dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 nicht entsprechen, dürfen seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Wesentliche Änderungen sind v.a.:
Spezifische Anforderungen für Stoffe mit Nanoformen werden berücksichtigt und die Regeln für Sicherheitsdatenblätter an die aus der sechsten und siebten Überarbeitung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) angepasst.
Es wird auch festgelegt, wo der eindeutige Rezeptur-Identifikator (Unique formula identifier (UFI)) bei gefährlichen Gemischen zur Verwendung an Industriestandorten und bei bestimmten Gemischen, die nicht verpackt werden, auf dem Sicherheitsdatenblatt erscheinen sollte.
Neue Anforderungen gelten, um die Kommunikation über Stoffe und Gemische mit endokrinschädlichen Eigenschaften (sog. „endokrine Disruptoren“ können bereits in geringsten Mengen durch Veränderung des Hormonsystems die Gesundheit schädigen) entlang der Lieferkette zu verbessern. Auch spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und Schätzwerte für die akute Toxizität gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP), die wichtig für die sichere Verwendung von Stoffen und Gemischen sind, sind betroffen.
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