Beratung, Schulung, Umsetzung

Unsere Leistungen decken alle Anforderungen eines  zertifizierten Managementsystems ab - von der Einführung bis zur Betreuung.

Die Qualifizierung der Mitarbeiter kann in  entsprechend abgestimmte Schulungen durch uns erfolgen.

Zwei Mitarbeiter im Gespräch am Tisch
Qualität

ISO 9001

ISO 13485

ISO 27001

IATF 16949

Umwelt / Energie

 

ISO 14001

ISO 50001

DIN EN 16247-1

Audit

 

Systemaudit

Lieferantenaudit

Prozessaudit

Energieaudit

Complianceaudit

Nachhaltigkeit

DNK-Erklärung

Klimamanagement

Arbeitsschutz

 

ISO 45001

Gefahrgutbeauftragter

FASI / SIFA

Compliance

Rechtsaktualisierung

Fragenkataloge für Audits

Alle Auditfragen sind direkt aus den Anforderungen der Normen für Managementsysteme  abgeleitet.

Für jede Normforderung - außer bei Mindmaps -ist eine Frage formuliert, damit steht eine Checkliste für ein Systemaudit zur Verfügung.

Die Auditfragen sind in deutscher Sprache als PDF-, Excel- und als Mindmap-Datei erhältlich.

Umwelt & Energie

Arbeitsschutz
Mindmaps
Info-Sicherheit

HSEQ Software

Web SARA ist eine praxiserprobte Software, die viele Aufgabenbereiche eines HSEQ abdeckt. Die unten aufgeführten Programme / Module bilden das Web SARA und können, je nach Bedarf, einzeln oder in Kombination von Ihnen freigeschaltet werden.

 

Quick_Links

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Testimonials

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FAQ

Der Weißmacher Titandioxid steckt u.a. in Wandfarbe, Sonnencreme und Zahnpasta. In Lebensmitteln
ist Titandioxid bereits verboten.

Titandioxid vermutlich krebserzeugend

Die Verordnung (EU) 2020/217 legt fest, dass bestimmte Formen von Titandioxid als vermutlich
krebserzeugend beim Einatmen einzustufen sind (Carc. 2, H351). Dies gilt für Puder mit einem Gehalt
von mind. 1 % oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von ≤ 10 μm.
Titandioxid wurde damit nicht verboten, muss aber aktuell mit einem Warnhinweis versehen werden
(EUH211 bzw. EUH212). Dagegen hatten verschiedene Hersteller und Händler geklagt.

Einstufung falsch?

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die EU Titandioxid in Pulverform
zu Unrecht als krebserzeugend beim Einatmen eingestuft und erklärte die Verordnung
der EU-Kommission für nichtig.

Begründung: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat nicht alle Gesichtspunkte beachtet
und daher eine nicht plausible Schlussfolgerung gezogen. Die EU-Kommission ist dieser
Schlussfolgerung gefolgt und hat damit nach Ansicht des EuGH den gleichen Fehler begangen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, das Revisionsverfahren wird nun beim EuGH geführt.

Informationen der BAuA zu Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid finden Sie hier

Wir unterstützen Sie gerne beim Gefahrstoffmanagement, mit Beratung und Software.
Interessiert? Dann erreichen Sie uns unter Tel. 0761-2928610.