Der Weißmacher Titandioxid steckt u.a. in Wandfarbe, Sonnencreme und Zahnpasta. In Lebensmitteln
ist Titandioxid bereits verboten.
Titandioxid vermutlich krebserzeugend
Die Verordnung (EU) 2020/217 legt fest, dass bestimmte Formen von Titandioxid als vermutlich
krebserzeugend beim Einatmen einzustufen sind (Carc. 2, H351). Dies gilt für Puder mit einem Gehalt
von mind. 1 % oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von ≤ 10 μm.
Titandioxid wurde damit nicht verboten, muss aber aktuell mit einem Warnhinweis versehen werden
(EUH211 bzw. EUH212). Dagegen hatten verschiedene Hersteller und Händler geklagt.
Einstufung falsch?
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die EU Titandioxid in Pulverform
zu Unrecht als krebserzeugend beim Einatmen eingestuft und erklärte die Verordnung
der EU-Kommission für nichtig.
Begründung: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat nicht alle Gesichtspunkte beachtet
und daher eine nicht plausible Schlussfolgerung gezogen. Die EU-Kommission ist dieser
Schlussfolgerung gefolgt und hat damit nach Ansicht des EuGH den gleichen Fehler begangen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, das Revisionsverfahren wird nun beim EuGH geführt.
Informationen der BAuA zu Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid finden Sie hier
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