Die „Verordnung (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe“ tritt am 10.10.2024 in Kraft und verbietet grundsätzlich den Einsatz bestimmter poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS). Es gelten unterschiedliche Übergangszeiten:
Ab 10. April 2026 ist die Verwendung verboten u.a. als Feuerlöschschaum und -konzentrat für Ausbildungs- und Prüfzwecke sowie für öffentliche Feuerwehren.
Ab 10. Oktober 2026 ist eine Verwendung in einigen Alltagsprodukten verboten wie z. B. Regenjacken, Pizzakartons und anderen Lebensmittelverpackungen sowie Imprägniersprays und Hautpflegeprodukten.
Ab 10. Oktober 2029 ist die Verwendung verboten in Feuerlöschschaum- und konzentrat für die Zivilluftfahrt inkl. ziviler Flughäfen.
Die „Verordnung (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe“ finden Sie hier
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