Beratung, Schulung, Umsetzung

Unsere Leistungen decken alle Anforderungen eines  zertifizierten Managementsystems ab - von der Einführung bis zur Betreuung.

Die Qualifizierung der Mitarbeiter kann in  entsprechend abgestimmte Schulungen durch uns erfolgen.

Zwei Mitarbeiter im Gespräch am Tisch
Qualität

ISO 9001

ISO 13485

ISO 27001

IATF 16949

Umwelt / Energie

 

ISO 14001

ISO 50001

DIN EN 16247-1

Audit

 

Systemaudit

Lieferantenaudit

Prozessaudit

Energieaudit

Complianceaudit

Nachhaltigkeit

DNK-Erklärung

Klimamanagement

Arbeitsschutz

 

ISO 45001

Gefahrgutbeauftragter

FASI / SIFA

Compliance

Rechtsaktualisierung

Fragenkataloge für Audits

Alle Auditfragen sind direkt aus den Anforderungen der Normen für Managementsysteme  abgeleitet.

Für jede Normforderung - außer bei Mindmaps -ist eine Frage formuliert, damit steht eine Checkliste für ein Systemaudit zur Verfügung.

Die Auditfragen sind in deutscher Sprache als PDF-, Excel- und als Mindmap-Datei erhältlich.

Umwelt & Energie

Arbeitsschutz
Mindmaps
Info-Sicherheit

HSEQ Software

Web SARA ist eine praxiserprobte Software, die viele Aufgabenbereiche eines HSEQ abdeckt. Die unten aufgeführten Programme / Module bilden das Web SARA und können, je nach Bedarf, einzeln oder in Kombination von Ihnen freigeschaltet werden.

 

Quick_Links

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FAQ

Laut Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) müssen Sie als Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland

  • ab 3.000 Beschäftigten seit 1. Januar 2023 und
  • ab 1.000 Beschäftigten ab 1. Januar 2024

jährlich einen Bericht über die Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten in Bezug auf Arbeits- und Umweltschutz im vergangenen Geschäftsjahr erstellen und spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahrs an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermitteln. Ziel ist, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern.

Das BAFA liefert fürs Erstellen des Berichts einen strukturierten Online-Fragebogen und alle notwendigen Informationen zur Berichtspflicht gemäß § 10 Absatz 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

LkSG und EMAS

Unternehmen, die bereits ein Umweltmanagement nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingeführt haben, weisen bereits grundlegende Elemente auf, die das LkSG fordert. Erweitert um die menschenrechtlichen Aspekte bietet EMAS eine gute Methodik, mit der auch Herausforderungen in der Lieferkette erfasst und kontinuierlich verbessert werden können.

Pflichten des LkSGEntsprechende Elemente der EMAS-VO
Interne Zuständigkeiten festlegen (§ 4)Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse (Anhang II: A.5.3, B.2)
Risikoanalyse, Risikomanagement (§§ 4, 5)Risiken und Chancen, Umweltaspekte (Anhang I)
Betriebliche Planung und Steuerung (Anhang II: A.6.1, A.8.1)
Grundsatzerklärung zu Sorgfaltspflichten (§ 6 Abs. 2)Leitbild, Umweltpolitik (Anhang II: A.5.2)
Präventionsmaßnahmen ( § 6)Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr (Anhang II: A.8.2)
Umweltprogramm (Anhang II: A.6.2)
Abhilfemaßnahmen (§ 7)Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen (Anhang II: A.10.2)
Dokumentations- und Berichtspflicht (§ 10)Dokumentierte Information und Umwelterklärung (Anhang II: B.7, Anhang IV)
Tab. 1: Gegenüberstellung von Pflichten nach LkSG und Anforderungen gemäß EMAS-Verordnung (Quelle: UGA)

Das können wir für Sie tun

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung, z.B. beim Einführen eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 oder beim Erstellen der DNK-Erklärung.