Für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D oder CSDDD) wurde bei der Abstimmung im EU-Rat Ende Februar 2024 zunächst keine qualifizierte Mehrheit erreicht. Die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament wurden deshalb wieder aufgenommen.
Am 15. März 2024 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) – ein Unterorgan des Rats der Europäischen Union zur Vorbereitung von Entscheidungen – einem Kompromisstext zugestimmt, der vom ursprünglichen Text abweicht. Der neue Kompromisstext muss nun vom Rat der EU verabschiedet werden. Danach wird er im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments diskutiert, um voraussichtlich im Juni 2024 im Europäischen Parlaments angenommen zu werden. Die CSDDD wird dabei voraussichtlich zu einer Überarbeitung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führen.
Wesentliche Forderungen wurden abgeschwächt
Betroffen sollen zukünftig bestimmte Unternehmen erst ab 1.000 Beschäftigten in der EU sein sowie Nicht-EU-Unternehmen, jeweils mit mind. 450 Mio. EUR Umsatz in der EU (bisher ab 250 Beschäftigten, mind. 300 bzw. 150 Mio. EUR Umsatz). Der Ansatz für Unternehmen, die in Hochrisikobereichen tätig sind, z.B. bei der Herstellung von Textilien, wurde aufgegeben. Forderungen zu nachgelagerten Aktivitäten wurden eingeschränkt. Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung wurden angepasst.
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