Die Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, wurde am 09.06.2023 veröffentlicht und gilt ab 30.12.2024.

Ziele

Entwaldung und Waldschädigung und damit der Ausstoß von Treibhausgasen und der Verlust an biologischer Vielfalt soll verringert werden. Vorschriften des Erzeugerlandes müssen eingehalten werden: Neben Wald- und Naturschutz gilt dies auch für Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Rechte der indigenen Bevölkerung und lokale Anti-Korruptions-Gesetze.

Palmöl, Kaffee und Kakao: Zukünftig entwaldungsfrei

Die neue Verordnung gilt für Inverkehrbringen und Bereitstellen auf dem europäischen Markt sowie für die Ausfuhr aus der EU für sog. relevante Erzeugnisse, die relevante Rohstoffe enthalten wie Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden wie Leder, Lebensmittel, Papier oder Möbel.

Derartige Erzeugnisse müssen ab 30.12.2024 entwaldungsfrei und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt worden sein, eine Sorgfaltserklärung muss vorliegen. Die Sorgfaltserklärung muss an die zuständige Behörde übermittelt werden. Pflichtangaben und Format der Unterschrift legt Anhang II der Verordnung fest.

Gilt für Marktteilnehmer und Händler

Betroffen sind alle Unternehmen, die Produkte innerhalb der EU in Verkehr bringen bzw. bereitstellen oder aus der EU ausführen: Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen Marktteilnehmern (bringen Erzeugnisse in Verkehr oder führen sie aus) und Händlern (stellen Erzeugnisse auf dem Markt bereit). Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von mind. 4% des erwirtschafteten Jahresumsatzes.

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