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Die EU-Kommission verschiebt die Einführung der Entwaldungsverordnung (EUDR) voraussichtlich um ein Jahr: Große und mittlere Unternehmen müssen dann erst ab 30.12.2025, Kleinunternehmen ab 30.06.2026 nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Ziel der EUDR bleibt der Schutz globaler Wälder durch strenge Sorgfaltspflichten.

EU-Parlament und EU-Rat müssen noch zustimmen.

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Das Briefing Paper des DRSC finden Sie hier