Worum geht`s?

Vor dem Hintergrund einer angespannten Energieversorgung wurden zwei Verordnungen zum kurz- und mittelfristigen Energiesparen beschlossen:

  1. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) gilt seit dem 1.9.2022 und wurde bis 15.04.2023 verlängert.
  2. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) trat am 1.10.2022 in Kraft und gilt 24 Monate, also bis 30.09.2024.

Grundlage ist das Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG). Sie sollen einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung leisten. Durch geeignete Maßnahmen sollen weniger Gas und Strom verbraucht werden. Betroffen sind vor allem Unternehmen, öffentliche Gebäude und private Haushalte: Sie müssen die neuen Forderungen identifizieren und wirksam umsetzen und können dabei die Chance nutzen, Ihren Energieverbrauch zu senken und sich auf den Weg zur Klimaneutralität machen.

Das sind Ihre Pflichten

EnSiKuMaV (voraussichtlich bis 15.04.2023):

Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten gelten grundsätzlich die Regelungen der ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Die neue Verordnung legt für Unternehmen zeitlich befristet neue Mindestwerte fest, sie unterscheiden sich überwiegend um 1 Grad Celsius von den bisherigen Werten. Die Lufttemperaturen können – müssen jedoch nicht – auf die neuen Werte abgesenkt werden (s. Tab. 1).

Hinweis: 1 Grad Celsius weniger Raumtemperatur senkt den Heizenergieverbrauch um etwa 6 Prozent (Quelle: Stiftung Warentest).

Art der TätigkeitMindest-Lufttemperatur in Grad Celsius nach EnSikuMaV  Mindest-Lufttemperatur in Grad Celsius nach ASR A3.5  
körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit Bildschirmarbeit1920
körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen
mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit
Tätigkeiten mit mittelschwerer Hand- oder Beinarbeit
1819
mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen1617
körperlich schwere Tätigkeit1212
Tab. 1: Mindestwerte für Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in Abhängigkeit von der Tätigkeit nach EnSikuMaV und ASR A3.5

Beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen auf oder an Hotels oder Geschäften wie z.B. Leuchtschilder dürfen von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages grundsätzlich nicht betrieben werden. Ausnahmen: Wenn die Beleuchtung der Verkehrssicherheit dient oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann, z.B. Werbeträger an Wartehallen, Haltepunkten oder Bahnunterführungen.

EnSimiMaV (voraussichtlich bis 30.09.2024):

Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden pro Jahr (Durchschnittswert der letzten drei Jahre) müssen die, in den Energieaudits nach EDL-G, Energie- oder Umweltmanagementsystemen konkreten identifizierten und als wirtschaftlich durchführbar bewerteten, Maßnahmen umsetzen, um die Energieeffizienz in ihrem Unternehmen unverzüglich zu verbessern, z.B. durch Einsatz von LED, Optimierung von Arbeitsabläufen, u.ä. Diese Maßnahmen müssen spätestens innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden.

Wärmeerzeugungsanlagen sollen regelmäßig optimiert werden durch

  • Absenkung der Vorlauftemperatur oder Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen
  • Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und Information des Betreibers dazu, insbesondere zu Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkungen, Anwesenheitssteuerungen
  • Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz
  • Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz
  • Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern
  • Information des Gebäudeeigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen
  • Ergebnisse dokumentieren.

Gaszentralheizungssysteme in Nichtwohngebäuden (im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes), also u.a. Firmengebäuden, ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche müssen bis zum 30.09.2023 hydraulisch abgeglichen und die Ergebnisse dokumentiert werden.

So geht`s: Management und Transformation

Die Analyse des Energieverbrauchs ist für Unternehmen der erste Schritt zum Energiesparen. Im Rahmen eines Energie- oder Umweltmanagement-Systems können erforderliche Maßnahmen – auch auf Grundlage der beiden neuen Verordnungen – abgeleitet und systematisch umgesetzt werden.

Unternehmen, die bereits Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), Energie- oder Umweltmanagementsystemen durchgeführt haben, sollten festgelegte Maßnahmen an die neuen Forderungen anpassen, neu priorisieren und zügig umsetzen.

Organisationen, die klimaneutral werden wollen, beginnen mit dem Ermitteln aller Treibhausgas-Quellen (CO2-Bilanz). Sie können dabei von Fördergeldern profitieren, denn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Planung und Umsetzung der Transformation zur Treibhausgasneutralität. Gefördert werden Unternehmen aller Branchen und Größen, die Fördersumme beträgt max. 80.000 EUR.

Dabei werden für KMU 60 % (sonst 50 %) der Kosten übernommen für (Quelle: BMWK):

  • die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), für Standorte innerhalb Deutschlands
  • die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
  • die Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen, möglicherweise in Kombination mit einem Antrag in Modul 3 der EEW (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoft)
  • mögliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes entstehen.

Weitere Informationen des BAFA zur Förderung von Transformationskonzepten finden Sie hier

Kurz für Sie zusammengefasst

Die neuen Forderungen zum Energiesparen bieten Ihnen die Chance, Ihren Energieverbrauch genau unter die Lupe zu nehmen und Einsparpotenziale zu erkennen. Sie senken den Energieverbrauch und sparen Kosten. Die Versorgung mit Energie wird für alle sicherer. Eine Transformation zum klimaneutralen Unternehmen ist der nächste logische Schritt, denn Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein.

Das können wir für Sie tun

Wir unterstützen Sie beim Erstellen Ihrer CO2-Bilanz, beraten Sie bei der Auswahl von Kompensationsmaßnahmen und begleiten Sie beim Einführen und Aufrechterhalten von Managementsystemen für Energie und Umwelt. Unsere Experten sind bei der BAFA als Energieauditoren akkreditiert. Sie begleiten Unternehmen bei der Transformation und unterstützen beim Stellen von Förderanträgen für Transformationskonzepte.

Interessiert? Weitere Informationen finden Sie hier