Viele konventionelle Leuchtmittel werden nicht mehr in Verkehr gebracht, weil sie zu viel Energie verbrauchen. Grundlage sind die Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU.

Für Leuchtstofflampen greift zudem die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment (RoHS)).

Welche Leuchtmittel sind betroffen?

Nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen u.a.:

Seit 25. Februar 2023: Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät, kreisförmige Leuchtstofflampen T5

Ab 25. August 2023: Lineare T8- und T5-Lampen

Ab 1. September 2023: Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen

Welche Leuchtmittel konkret betroffen sind und welche Ausnahmen gelten, sehen Sie hier
Eine Grafik macht den Zeitplan anschaulich.

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