Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen erstmals, einen Nachhaltigkeitsbericht nach festgelegten Standards zu erstellen. Organisationen, für die diese Pflicht noch nicht gilt, können die Chance nutzen, sich nachhaltig aufzustellen und darüber zu berichten. Auch im Wettbewerb um Auszubildende und Fachkräfte wird Nachhaltigkeit zum entscheidenden Kriterium. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Taxonomie-Verordnung und Maßnahmen zur Klimaneutralität zielen ebenfalls auf nachhaltiges Wirtschaften ab.
Wesentliche Aspekte der CSRD
Die CSRD fordert eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Wichtige Aspekte sind:
- Doppelte Wesentlichkeit, d.h. welche Auswirkungen hat die eigene Geschäftstätigkeit (inside-out) und welche finanziellen Risiken und Chancen gibt es durch die Einwirkungen von außen (outside-in). Also z.B. welche Auswirkungen hat das eigene Unternehmen auf den Klimawandel und welche Folgen hat das für das Unternehmen.
- Wertschöpfungskette: Beim Bestimmen der wesentlichen Aspekte im Nachhaltigkeitsbericht werden nicht nur die Themen berücksichtigt, auf die das Unternehmen direkten Einfluss hat, sondern auch vor- und nachgelagerte Stufen der Geschäftsbeziehungen, die nachhaltigkeitsrelevant sind (vgl. „Lieferkettengesetz“).
- Managementsystem: Für wesentliche Themen muss das Unternehmen seine Strategie (Policy), Ziele (Targets), Kennzahlen (metrics) sowie Maßnahmen (actions) festlegen und den Fortschritt darstellen. Nach ESRS wird die mittelfristige und langfristige Perspektive gefordert. Als kurzfristig wird beschrieben, was im jeweiligen Berichtsjahr anfällt. Ereignisse bis 5 Jahre nach Berichterstattung gelten als mittelfristig, über 5 Jahre als langfristig. Zwischenziele müssen definiert und abgerechnet werden, um den jährlichen Fortschritt sichtbar zu machen.
Welche Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, erfahren Sie in unserem Fachbeitrag in Laborpraxis.
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