Dem Kompromisstext zur europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) hat das EU-Parlament zugestimmt. Die Richtlinie (EU) 2024/1760 wurde am 5. Juli 2024 veröffentlicht und tritt am 25. Juli 2024 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis 26. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen.

Die ursprünglichen, schärferen Forderungen, über die Ende Februar 2024 abgestimmt wurde, fanden keine Mehrheit. Abweichend vom ursprünglichen Entwurf gilt die CSDDD zukünftig nur für EU-Unternehmen ab 1000 Beschäftigten sowie für Nicht-EU-Unternehmen, jeweils mit mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz pro Jahr. Nur noch etwa 5400 Unternehmen in Europa sind betroffen, das entspricht etwa 0,05 %.

Die Fristen für Nicht EU-Unternehmen zur Umsetzung der CSDDD gelten bei Überschreiten der Nettoumsätze in der EU, sind jedoch unabhängig von der Beschäftigtenzahl.

Forderungen im Vergleich

Tab. 1 stellt die Forderungen aus der Fassung vom Februar 2024 und der veröffentlichten Richtlinie gegenüber:

Februar 2024Richtlinie (EU) 2024/1760WasFristen „alt“Fristen „neu“
Unternehmen in der EU bzw. Nicht-EU-Unternehmen  Unternehmen in der EU bzw. * Nicht EU-Unternehmen– Klimaplan erarbeiten, um zu gewährleisten, dass Geschäftsmodell und Strategie mit dem 1,5 C-Ziel vereinbar sind
– Jährlich Bericht erstellen
– Erweitere Sorgfaltspflichten bez. Schutz der biologischen Vielfalt, von gefährdeten Arten sowie der Ozonschicht
– Vorgaben für Sorgfaltspflichten: Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen
– Fokus auf die Zulieferer mit den schwerwiegendsten oder höchstwahrscheinlichsten Risiken
– Berücksichtigen der ganzen Lieferkette, d.h. mittelbare und unmittelbare Zulieferer sowie nachgelagerte Aktivitäten
(Anzahl Beschäftigte, weltweiter Nettoumsatz bzw. Umsatz in der EU pro Jahr)
> 5.000 Beschäftigte und > 1,5 Mrd. EUR*20272027
> 3000 Beschäftigte und > 900 Mio. EUR*20272028
> 1.000 Beschäftigte und > 300 Mio. EUR> 1000 Beschäftigte und > 450 Mio. EUR2027  2029
> 500 Beschäftigte und > 150 Mio. EURNicht betroffen2028  
> 250 Beschäftigte, die in einem Hochrisikobereich tätig sind, bei einem weltweiten Nettoumsatz von > 40 Mio. EUR, davon 20 Mio. EUR im Hochrisiko-bereichNicht betroffen2029  
Nicht-EU-Unternehmen mit jährlichem Nettoumsatz in der EU von > 150 Mio. EURNicht-EU-Unternehmen mit jährlichem Nettoumsatz in der EU von > 450 Mio. EUR*2027  2029
Tab. 1: Gegenüberstellung: Betroffene Unternehmen, Pflichten und Fristen nach CSDDD gemäß Fassung vom Februar 2024 bzw. Richtlinie (EU) 2024/1760 vom 5.7.2024 * Fristen für Nicht-EU-Unternehmen: Nur jährlicher Nettoumsatz in der EU entscheidend

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